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Sämtliche Arbeiten rund ums Haus |
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Thomas Kadritzke - Malerfachbetrieb Raumausstatter |

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Haushaltsnahe Dienstleistungen 2011 Abzug bis zu 4.000 Euro pro Jahr Im Einzelnen können danach folgende steuerliche Ermäßigungen beansprucht werden: · sozialversicherungspflichtig angestellte Haushaltshilfen bzw. selbständiger Tätigkeit · geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen: für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei geringfügigen Beschäftigungen bis zu 2.550 Euro in Höhe von 20 Prozent, höchstens 510 Euro, · für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen bleibtes zwar bei dem bisherigen Betrag von höchstens 20 Prozent des Arbeitslohns. Die Höchstgrenze wird aber verdoppelt und es können so bis zu 1.200 Euro direkt von der Steuer abgezogen werden.
HandwerkerleistungenVon Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in einem privaten Haushalt können 20 % der Arbeitskosten aus haushaltsnahen Handwerkerleistungen , höchstens 1.200 Euro (600 Euro bis 2008) jährlich, von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden (Steuerermäßigung). Zu den Arbeitskosten zählen auch Maschinenmieten, Fahrtkosten usw., nicht jedoch Materialkosten. Anlage 1 zum BMF-Schreiben vom 15. Februar 2010 (sh. Einzelnachweise) enthält eine Liste, was zu den Handwerkerleistungen zählt. Wichtig ist, dass nichts Neues entsteht, sondern nur etwas repariert oder instandgesetzt wird. Außerdem muss die Handwerkerleistungen auf dem eigenen Grundstück erbracht werden, eine Fernsehreparatur in der Werkstatt des Händlers ist also nicht absetzbar, eine Reparatur vor Ort aber schon. Beispiele für absetzbare Handwerkerleistungen: · Arbeiten an Innen- und Außenwänden, Dach, Fassade · Reparatur und Austausch von Fenstern, Türen, Boden · Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen · Modernisierung von Küche oder Bad · Wartung und Reparatur von elektrischen Geräten wie Waschmaschine, Herd, TV, PC · Gartenarbeiten · Schornsteinfeger · Aufstellen eines Gerüsts · Straßenreinigung Für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden (z.B. aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren" derKfW Bankengruppe), ist kein Abzug als Handwerkerleistung möglich.
Richtiges lüften Noch immer herrscht der Irrglaube, dass, wenn das Fenster gekippt ist, die Wohnung auch gut durchlüftet wird. Das ist leider falsch! Lesen Sie hier unsere 3 Tipps zum Thema Wohnung lüften: 1. Richtig lüften 2. Holzfenster vs. Kunststofffenster 3. Wasser am Fenster
Parkettboden reinigen » Parkettboden reinigt man nur mit milden Haushaltsreinigern. » Flecken auf Parkettböden werden mit Spiritus eingerieben, den man einige Zeit einwirken läßt und schließlich mit warmem Wasser abwischt. Bei pflegeleichtem versiegeltem Parkett eignet sich auch kalter Tee oder Terpentin zur Entfernung von Flecken. » Da unversiegeltes Parkett sehr fleckempfindlich ist, muss es regelmäßig mit Hartwachs gewachst und sodann gebohnert werden. Flecken lassen sich auf einem solchen Boden trotzdem meist nur durch Abschleifen entfernen. » Versiegelter Parkettboden wird wie neu, wenn man diesen mit kaltem schwarzem Tee aufwischt. » Versiegelter Parkettboden ist sehr einfach zu pflegen: Einfach mit ein wenig Wasser den Boden wischen. Mehr Pflege braucht er nicht. Aber Vorsicht: Parkett verträgt nur wenig Wasser! » Parkett kann gut mit einer Wasser-Salmiakgeist-Mischung geputzt werden. Auch hier sollte jedoch immer daran gedacht werden, dass zu viel Wasser dem Parkett schadet.
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